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   VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896   

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VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.07.2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. Juli 2014 - 2 B 14.896 (https://dejure.org/2014,24302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Baugenehmigung; Einvernehmen; Bahnwärterhaus; Büronutzung; Fachplanung; Planungshoheit; Außenbereich; Erschließung

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bahnfläche noch nicht freigestellt: Keine Baugenehmigung für bahnfremde Nutzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2015, 85
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Dazu muss der besondere Rechtscharakter der Fläche in rechtlich einwandfreier Weise aufgehoben worden sein (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111/119).

    b) Eine Baugenehmigung für eine bahnfremde Nutzung auf planfestgestelltem Bahngelände kann vor dem Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Freistellung) nicht erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Planungshoheit in Bezug auf das zur Beurteilung gestellte Vorhaben wahrzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.1998 - 4 B 33/98 - BauR 1998, 993; U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111).

    Die Gemeinde soll aus dem gesamten Spektrum zulässiger Festsetzungen über die künftigen Bodennutzungen die ihrer Konzeption entsprechenden Regelungen frei auswählen können (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.1988 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 7 A 6271/95

    Vorrang der Fachplanung; Erteilung eines Vorbescheids; Errichtung einer

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Diesem Interesse ist ein hoher Stellenwert beizumessen, da die verfassungsrechtlich garantierte Planungshoheit der Gemeinde das Recht gewährleistet, jeden Teil des Gemeindegebiets, welcher nicht dem Vorrang der Fachplanung unterliegt, so zu gestalten, wie es der Plangeber im Rahmen der städtebaulichen Erforderlichkeit für geboten hält (vgl. OVG NRW, U.v. 19.12.1997 - 7 A 6271/95 - juris).

    Sie muss insbesondere dann, wenn sie - wie im vorliegenden Fall - eine planerische Konzeption für den in Rede stehenden, künftig wieder in ihre Planungshoheit fallenden Bereich hat, ein Bebauungsplanverfahren zur Umsetzung dieses Plankonzepts einleiten können und zur Sicherung dieser Planung von dem hierfür gesetzlich vorgesehenen Instrument der Veränderungssperre effektiv Gebrauch machen können (vgl. OVG NRW, U.v. 19.12.1997 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.1996 - 2 B 94.3416
    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Ein Notwegerecht stellt indes keine rechtlich gesicherte Zufahrt dar (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.1996 - 2 B 94.3416 - BayVBl 1997, 758).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 3.03

    Nutzungsänderung in Postgebäude; Flächen für den Gemeinbedarf; Festsetzung als

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Eine Darstellung des Flächennutzungsplans tritt danach erst außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Darstellung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; U.v. 30.6.2004 - 4 C 3.03 - juris).
  • BVerwG, 14.01.1991 - 1 B 174.90

    Gewerberecht: Verkürzung der Sperrzeiten bei Spielhallen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Die Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich lässt sich nicht nach allgemein gültigen, etwa geografisch-mathematischen Maßstäben treffen, sondern nur aufgrund einer umfassenden Würdigung der gesamten örtlichen Gegebenheiten, insbesondere der optisch wahrnehmbaren topografischen Situation und der Umgebungsbebauung (vgl. BVerwG, B.v. 4.7.1990 - 4 B 103/90 - BayVBl 1991, 473).
  • BVerwG, 16.02.1988 - 4 B 19.88

    Abgrenzung Innenbereich - Außenbereich; Trennende Wirkung einseitig bebauter

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, im Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1988 - 4 B 19/88 - BauR 1988, 315; Mitschang/Reidt in Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 12. Auflage 2014, § 34 Rn. 7).
  • BVerwG, 27.04.1998 - 4 B 33.98

    Bauvorbescheid; Bahngelände; Planungshoheit; Gemeinde; bahnfremde Nutzung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    b) Eine Baugenehmigung für eine bahnfremde Nutzung auf planfestgestelltem Bahngelände kann vor dem Verlust der Zweckbestimmung der Fläche als Bahnanlage (Freistellung) nicht erteilt werden, wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Planungshoheit in Bezug auf das zur Beurteilung gestellte Vorhaben wahrzunehmen (vgl. BVerwG, B.v. 27.4.1998 - 4 B 33/98 - BauR 1998, 993; U.v. 16.12.1988 - 4 C 48/86 - BVerwGE 81, 111).
  • BVerwG, 15.02.1985 - 4 C 42.81

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines angefochtenen Bescheides -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage richtet sich in erster Linie nach dem materiellen Gehalt des geltend gemachten Anspruchs (vgl. BVerwG, U.v. 15.2.1995 - 4 C 42.81 - NVwZ 1986, 2005; Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 94).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Eine Darstellung des Flächennutzungsplans tritt danach erst außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Darstellung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn diese Tatsache so offenkundig ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (vgl. BVerwG, U.v. 29.4.1977 - 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5; U.v. 30.6.2004 - 4 C 3.03 - juris).
  • BVerwG, 31.10.1997 - 4 B 185.97

    Vorliegen einer Splittersiedlung - Fehlen baulichen Zusammenhangs -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.07.2014 - 2 B 14.896
    Insoweit sind die für die Bebauungspläne entwickelten allgemeinen Grundsätze entsprechend heranzuziehen (vgl. BVerwG, B.v. 31.10.1997 - 4 B 185/97 - juris).
  • BVerwG, 12.12.1990 - 4 C 40.87

    Zuordnung eines Baugrundstücks bei Belastung mit Verkehrslärm

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und

  • BVerwG, 04.07.1990 - 4 B 103.90

    Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich

  • BVerwG, 22.04.1996 - 4 B 54.96

    Berücksichtigung von Rechtsänderungen zugunsten des Bauherrn bei Nachbarklage

  • BVerwG, 27.11.1996 - 11 A 2.96

    Recht des Schienenverkehrs - Entwidmung von Betriebsanlagen der Eisenbahn

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Dies mag die Fläche der Rampe Ost nämlich vom öffentlichen (Straßen-)Verkehrsbereich abgegrenzt haben, hat aber keinen Aussagegehalt hinsichtlich einer erforderlichen positiven Zuordnung zum Eisenbahnbetrieb (vgl. BVerwGE 102, 269, 274 f.; VGH München, BauR 2015, 85 f.), welche tatsächlich nicht bestand.

    Über die Zulässigkeit solcher Vorhaben entscheidet die zuständige Baugenehmigungsbehörde (vgl. BVerwGE 81, 111; VGH München, BauR 2015, 85).

  • VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2980

    Außenbereichsinsel im Innenbereich

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, regelmäßig im Außenbereich (vgl. z. B. BayVGH, U. v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Ihre planerische Entscheidung kann durch Akte Dritter daher regelfällig nicht beseitigt werden (vgl. BayVGH, U. v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 25 zu § 23 AEG).

  • VG München, 10.05.2016 - M 1 K 14.4233

    Städtebaulichem Vertrag - Kostenübernahmevertrag

    Eine Straße kann dabei je nach den Umständen des Einzelfalls einen Bebauungszusammenhang herstellen oder trennende Funktion zwischen Innen- und Außenbereich haben (zu dem Ganzen z. B. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 21 m. w. N.).
  • VG München, 21.11.2016 - M 8 K 15.2981

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil oder Außenbereich bei bestehender Baulücke

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, regelmäßig im Außenbereich (vgl. z. B. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 22 m. w. N.).

    Ihre planerische Entscheidung kann durch Akte Dritter daher regelfällig nicht beseitigt werden (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 25 zu § 23 AEG).

  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 2 B 17.544

    Bauvorbescheid für eine Spielhalle

    Ob eine Straße trennende oder verbindende Wirkung hat und ob die Bebauung jenseits der Straße noch prägend ist für die Bebauung diesseits der Straße und umgekehrt, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 - BauR 1991, 308; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - BayVBl 2015, 317).
  • VGH Bayern, 23.08.2021 - 2 N 20.1181

    Anforderung an die städtebauliche Erforderlichkeit

    Besteht nur an einer Straßenseite ein Bebauungszusammenhang, liegen die Grundstücke auf der anderen Straßenseite, sofern nicht andere Umstände hinzukommen, im Außenbereich (vgl. BVerwG, B.v. 16.2.1988 - 4 B 19/88 - juris; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01226

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Zwar ist im baurechtlichen Nachbarstreit anerkannt, dass nachträglich eingetretene Umstände, die sich zu Gunsten des Bauherrn auswirken, berücksichtigt werden, wenn andernfalls die im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung sofort wieder erlassen werden müsste (BVerwG v. 22.4.1996, 4 B 54.96 - juris - BayVGH v. 24.7.2014, 2 B 14.896 - juris -).
  • VG Ansbach, 15.04.2015 - AN 9 K 12.01227

    Abschlussbetriebsplan; Veränderungssperre; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

    Zwar ist im baurechtlichen Nachbarstreit anerkannt, dass nachträglich eingetretene Umstände, die sich zu Gunsten des Bauherrn auswirken, berücksichtigt werden, wenn andernfalls die im gerichtlichen Verfahren aufgehobene Baugenehmigung sofort wieder erlassen werden müsste (BVerwG v. 22.4.1996, 4 B 54.96 - juris - BayVGH v. 24.7.2014, 2 B 14.896 - juris -).
  • VG Trier, 23.11.2015 - 6 K 962/14

    200 m hohe Windkraftanlage im Windpark Hungerberg

    aufgehobene Baugenehmigung sofort wieder erteilt werden müsste (BVerwG, Beschluss vom 22. April 1996 - 4 B 54.96 -, NVwZ-RR 1996, 628; BayVGH, Beschuss vom 24. Juli 2014 - 2 B 14.896 -, juris).
  • VG München, 15.10.2019 - M 1 K 17.4328

    Erfolglose Klage auf einen Vorbescheid für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern

    Der Flächennutzungsplan setzt sich gegenüber nicht privilegierten Vorhaben auch mit allgemeinen Darstellungen als beeinträchtigter öffentlicher Belang durch, sofern nicht ausnahmsweise die Darstellung durch eine tatsächliche bauliche Entwicklung überholt ist (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 2 B 14.896 - juris Rn. 24 f.).
  • VG München, 07.08.2019 - M 9 K 17.3877

    Beseitigung eines Containers im Außenbereich

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